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Besuch einer deutsch-französischen Anwaltskanzlei in München
Erstelldatum07.08.2026
Entdeckungstag
Was passiert, wenn die E-Scooter eines deutschen Herstellers nach Frankreich verkauft werden und eines der Fahrzeuge dort wegen eines Produktionsfehlers in Brand gerät? Ist in diesem Fall ein deutsches oder ein französisches Gericht zuständig? Und welches Recht wird angewendet? Mit derartigen Fragen durften sich die Schülerinnen und Schüler des Q12-Französischkurses des Gabelsberger-Gymnasiums beschäftigen, als sie am 10. Juli 2026 zusammen mit den beiden Lehrkräften Frau Diller und Frau Carper die deutsch-französische Anwaltskanzlei Endrös-Baum Associés im Herzen von München besuchten. Der Besuch fand im Rahmen des vom Deutsch-Französischen Jugendwerk angebotenen Entdeckungstags statt, an dem das Gabelsberger-Gymnasium bereits zum zweiten Mal teilnehmen durfte.
Bei Ihrer Ankunft in der Kanzlei wurden die 13 Schülerinnen und Schüler und ihre Lehreinnen herzlich von Rechtsanwältin Sophia Vanessa Ballhausen begrüßt. Die ehemalige Schülerin des Gabelsberger-Gymnasiums studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Université Panthéon-Assas in Paris und hat neben den beiden deutschen Staatsexamina auch zwei französische Abschlüsse (Licence und Maîtrise en Droit). Frau Ballhausen gab der Gruppe aus Mainburg zunächst einen Überblick über das Jurastudium in Deutschland und Frankreich, dann sprach sie über ihren beruflichen Werdegang und stellte die Kanzlei Endrös-Baum Associés vor. Die Kanzlei, deren Spezialgebiete u.a. im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht und Produkthaftungsrecht liegen, hat neben dem Münchner Büro auch Standorte in Paris, Marseille und Lyon. Unterstützung bei ihrem Vortrag bekam Frau Ballhausen von ihrer französischen Kollegin Alexandra Genet, die ein duales Studium der Rechtswissenschaften in Paris und Köln absolviert hat und seit 2024 als Avocate im Münchner Team der Kanzlei arbeitet. Die beiden Anwältinnen stellten die zentralen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen Jurastudium und Rechtswesen sehr anschaulich dar und präsentierten sogar ihre Berufskleidung, was bei den Schülerinnen und Schülern große Begeisterung hervorrief. Nach einer kurzen Stärkung mit Croissants und Pains au Chocolat kam dann das Highlight des Besuchs: Die Schülerinnen und Schüler durften einen authentischen Rechtsfall aus dem Bereich der Produkthaftung bearbeiten und beim anschließenden Spielen der Gerichtsverhandlung sogar eine deutsche und eine französische Anwaltsrobe tragen!
Am Ende des Vormittags waren sich alle einig, dass der Besuch sehr interessant und gewinnbringend war – und dass Französischkenntnisse große Chancen in der Berufswelt eröffnen können.
OStRin Ulrike Diller





